Vertragsgrundlagen

Alle Leistungen der TCM Technologie Consulting werden auf vertraglicher Grundlage kommerziell erbracht. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden dazu im Rahmen eines Vertrages für Dienst- bzw. Werkleistungen (§§ 631ff BGB) entsprechend vereinbart. Spezielle Vertragsformen (z.B. Beratungs- und Kooperationsvertrag) können gleichermaßen vereinbart werden. Know-how Sicherungen, wie die Vergabe von einfachen und exklusiven Lizenzen werden gesondert kundenspezifisch vereinbart, organisiert und gewährleistet.

Die Vergütung erfolgt als Honorar pauschal in Stunden- oder Tagessätzen. Reise- und Fahrtkosten sowie Tage- und Übernachtungsgeld werden gemäß geltenden steuerlicher Sätze berechnet. Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 30,00 % der Vertragssumme vereinbart. Abweichende Regelungen können getroffen werden.

AGB  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienst- und Werkleistungen